III. Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55. Lebensjahres – Veräußerungzeitpunkt
Auch nach Neufassung durch das JStG 1996 kann der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG nur gewährt werden, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr bereits im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils vollendet hat.
EStG § 16 Abs. 4
BFH-Urteil vom 28. November 2007 – X R 12/07
Seite 59
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-15 |