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III. Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55. Lebensjahres – Veräußerungzeitpunkt

Auch nach Neufassung durch das JStG 1996 kann der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG nur gewährt werden, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr bereits im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils vollendet hat.

EStG § 16 Abs. 4

BFH-Urteil vom 28. November 2007 – X R 12/07

Seite 59

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.02.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 2 / 2008
Veröffentlicht: 2008-02-15
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