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III. Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Einkommensteuerrecht

EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b; § 9 Abs. 5 Satz 1

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.

BFH-Beschluss des Großen Senats vom 27. Juli 2015 – GrS 1/14

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.04.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-04-05
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Dokument III. Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Einkommensteuerrecht