Inhalt der Ausgabe 02/2020
Editorial
Inhalt
Fachbeiträge
§ 31 BImSchG enthält praktisch bedeutsame Informations- und Mitteilungspflichten des Anlagenbetreibers. Der Anwendungsbereich der Absätze 1 und 2 sowie 3 und 4 ist auf Anlagen nach der IE-Richtlinie beschränkt. Absatz 2a gilt nur für sog. Störfallanlagen. Demgegenüber werden von Absatz 5 alle Anlagen erfasst. Die Erkenntnisse, die die Behörde aus den Mitteilungen und Vorlagen gewinnt, ermöglichen ihr die Erfüllung ihrer Überwachungspflicht und können Anlass für nachträgliche Anordnungen, Untersagungen sowie Anordnungen im Einzelfall sein.
Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen als krebserzeugend eingestuft, und für Dämpfe und Aerosole aus Destillations- und Air Rectified Bitumen einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) festgelegt. Der AGW wurde allerdings auf massiven Druck des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes bis 2025 ausgesetzt. Dieser Beitrag erläutert diesen Vorgang, die Belastung der Asphaltarbeiter sowie Anwohner von Straßenbaumaßnahmen und nennt Techniken zu deren Verringerung, die in anderen Ländern schon erfolgreich eingesetzt werden.
Die Pariser Klimakonferenz vom Dezember 2015 und nachfolgende Veranstaltungen sowie aktuelle Berichte des International Panel for Climate Change (IPCC), des Weltklimarates, haben Erwartungen in der Öffentlichkeit geweckt, den schon im Gang befindlichen Klimawandel und insbesondere die zukünftigen Entwicklungen „schon irgendwie“ mit gutem Willen, ein wenig Konsumverzicht und internationaler Zusammenarbeit in den Griff zu bekommen. Diesen Erwartungen stehen bemerkenswert wenige Grundkenntnisse über das hochkomplexe Klimasystem und seine Beeinflussungsmöglichkeiten in einem kurzen Zeitfenster in weiten Teilen der Gesellschaft gegenüber.
Die Windenergie hat in Deutschland seit dem Bau der ersten Windkraftanlage (WKA) ihre eigenen Probleme: Bei Onshore-Anlagen haben die Eigentümer kaum ihren Genehmigungsantrag eingereicht, schon hat sich eine Bürgerinitiative dagegen formiert und tut ihr Menschenmögliches, um den Bau zu verhindern oder doch zumindest solange zu verhindern, dass jedes weitere Zuwarten für den Antragsteller irgendwann nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist. „Unerträglicher Schattenwurf“, „Verspargelung der Landschaft“ und „Windkraft ja, aber bitte nicht in MEINER Nachbarschaft“ sind hier die Stichworte. Bei Offshore-Anlagen kommen dann noch spezifische maritime Umweltaspekte und Artenschutzprobleme hinzu.
Nachrichten & Presse
Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind weiter leicht rückläufig. Das zeigt der jährliche Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) an die Europäische Kommission. Bei Schwefelverbindungen (SO2) wurde 2018 ein Rückgang von knapp -4,2 Prozent gegenüber 2017 registriert; gegenüber 1990 sind es 95 Prozent weniger. Die Stickoxid-Emissionen sind zwischen 1990 und 2018 um 59 Prozent gesunken, dennoch ist die Luftbelastung in etlichen deutschen Städten noch immer zu hoch. Die direkten Feinstaub-Emissionen gingen im gleichen Zeitraum um 55 Prozent zurück.
Ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen könnte die Treibhausgasemissionen jährlich je nach Ausgestaltung um 1,9 bis 5,4 Millionen Tonnen verringern. Das ist das Ergebnis aktueller Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA). Dirk Messner, Präsident des UBA: „Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft uns, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs in Deutschland zu senken. Bei Tempo 120 km/h liegen die Einsparungen bei 2,6 Millionen Tonnen jährlich. Selbst ein Tempolimit von 130 km/h reduziert die Emissionen bereits um 1,9 Millionen Tonnen – und zwar sofort und praktisch ohne Mehrkosten.“
Umweltschutz ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Das zeigen zwei aktuelle Berichte des Umweltbundesamtes (UBA) zu Produktion, Umsatz und Außenhandel sowie Forschung und Patentanmeldungen im Bereich Umweltschutz. Demnach produzierten deutsche Unternehmen 2017 Umweltschutzgüter im Wert von über 86 Milliarden Euro – rund sechs Prozent der gesamten deutschen Industrieproduktion. Im internationalen Han del liegt Deutschland mit einem Anteil von 13,6 Prozent nach China mit 14,9 Prozent an zweiter Stelle. In nahezu allen Weltregionen und über alle Umweltschutzbereiche hinweg ist die Nachfrage nach deutschen Umweltschutzgütern weiterhin hoch.
In Deutschland wurden 2019 rund 805 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – rund 54 Millionen Tonnen oder 6,3 Prozent weniger als 2018. Das zeigt die vorläufige Treibhausgas-Bilanz des Umweltbundesamtes (UBA). Damit setzt sich der positive Trend des Vorjahres auch 2019 fort. Mit Ausnahme des globalen Krisenjahres 2009 ist die Minderung im Jahr 2019 der größte jährliche Rückgang seit 1990. Die größten Fortschritte gab es in der Energiewirtschaft. Gründe für diese Entwicklung sind die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels, der niedrige Gaspreis, der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie sowie die Abschaltung erster Kohlekraftwerksblöcke. Im Vergleich zu 1990 sanken die Emissionen in Deutschland um 35,7 Prozent. Bis 2030 will Deutschland seine Emissionen laut Klimaschutzgesetz um mindestens 55 Prozent mindern.
In der Studie des Umweltbundesamts (UBA) wurden 44 mögliche Alternativstoffe für Bisphenol A (BPA) für unterschiedliche Verwendungen und Produkte untersucht. 43 dieser Stoffe können demnach nicht als Ersatz empfohlen werden – entweder weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken könnten oder weil diese Frage aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. BPA findet sich zum Beispiel in Konservendosen oder Klebstoff. Bis Januar 2020 wurde BPA auch als Farbentwickler in Kassenzetteln aus Thermopapier eingesetzt.
2019 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft an rund 20 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. 2018 waren es noch 42 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit weiter rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Hierbei sind überwiegend nur die etwa 400 automatisch messenden Stationen berücksichtigt. Die Daten von ca. 130 der 140 in Laboren analysierten Passivsammlern liegen erst im Mai 2020 vor. Beim Feinstaub gab es 2019 erstmals keine Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwertes.
Seit 1. Januar 2020 gilt weltweit ein strengerer Grenzwert für den Schwefelgehalt in Seeschiffskraftstoffen. Damit sind nur noch Schwefelanteile von 0,5 statt vorher 3,5 Prozent im Kraftstoff erlaubt. Kritikpunkt: Alternativ dürfen Schiffe den Grenzwert durch Abgasnachbehandlungstechnik, sogenannte Scrubber, von Schwefel befreien – und das belastete Waschwasser ins Meer leiten.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen. Der von Bundesumweltministerin Schulze vorgelegte Gesetzentwurf soll die Nitratbelastung der Gewässer reduzieren.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wird Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 51 Prozent gegenüber 1990 mindern. Das ist das Ergebnis einer Abschätzung zur Gesamtminderungswirkung des Programms, die Gutachter im Auftrag des Bundesumweltministeriums berechnet haben. Ohne Klimaschutzprogramm würde Deutschland demnach bis zum Jahr 2030 seine Treibhausgasemissionen nur um 41 Prozent senken können. Allerdings reichen die bisher beschlossenen Maßnahmen noch nicht aus, um das deutsche Ziel von mindestens 55 Prozent Minderung bis 2030 zu erreichen.
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung will damit die Abfallvermeidung verbessern und das Recycling verstärken.
Verschmutzte Luft ist gesundheitsschädlich und erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf- und Atemwegs-Erkrankungen. Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Chemie und der Universitätsmedizin Mainz haben in einer neuen Studie berechnet, dass Luftverschmutzung die Lebenserwartung der Menschen im globalen Durchschnitt stärker verringert als Infektionskrankheiten oder andere Herz-Kreislauf-Risikofaktoren wie beispielsweise Rauchen.
Gute Nachrichten in Sachen Luftqualität hat vor kurzem das Umweltbundesamt verbreitet: Die Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 Luft an den verkehrsnahen Messstationen gehen zurück.
In diesem Winter zeichnen sich erneut deutliche Ozonverluste in der arktischen Stratosphäre ab – sie sind erheblich größer als in den vergangenen Jahren. Der Grund dafür sind die besonders niedrigen Temperaturen in der Stratosphäre und ein stabiler Polarwirbel. Berechnungen von Dr. Jens-Uwe Grooß vom Jülicher Institut für Stratosphärenforschung mit dem Modell CLaMS zeigen, dass Anfang März der Ozongehalt in der oberen Schicht der Atmosphäre um über 18 Prozent abnahm. Die Berechnungen werden tagesaktuell auf der Jülicher Seite der „Earth System Knowledge Platform“ (ESKP) dargestellt.
Forschende der TU Graz entwickelten gemeinsam mit internationalen Partnern ein Messverfahren, das erstmals Partikel unter 10 Nanometern misst und zur Durchsetzung zukünftiger, strengerer Abgasnormen beitragen wird.
Die Nutzung von Unbemannten Flugsystemen – im allgemeinen Sprachgebrauch auch Drohnen genannt – nimmt in den letzten Jahren stetig zu und bietet mittlerweile umfangreiche technische Möglichkeiten. Drohnen- Anwendungen im Bereich der Videoüberwachung und visuellen Begutachtung von Anlagen und Infrastruktur hat sich wie auch die Erfassung von meteorologischen Parametern fest etabliert.
Weniger Verkehr auf den Straßen, die Industrieproduktion teilweise lahmgelegt, die Büros verwaist – was macht die Corona-Krise mit der Umwelt? Wird die Luft besser und rettet Corona vielleicht sogar das Klima? Das Umweltbundesamt gibt Antworten.
Die EU-Kommission hat eine neue Strategie vorgelegt, mit der sie die europäische Industrie beim Übergang zu Klimaneutralität und Digitalisierung umfassend unterstützen will. „Die europäische Industrie ist der Motor für Wachstum und Wohlstand in Europa. Und sie funktioniert am besten, wenn sie auf das zurückgreift, was sie stark macht: die Menschen und mit ihren Ideen und Talenten, ihrer Vielfalt und ihrem Unternehmergeist“, erklärte Präsidentin Ursula von der Leyen. „Die europäische Industrie hat das Zeug dazu, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, und wir werden alles tun, um sie dabei zu unterstützen.“
Die Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, um die politische Zusage der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, rechtlich zu verankern und so unseren Planeten und die Menschen zu schützen. Mit dem Europäischen Klimagesetz wird 2050 als Ziel gesetzt und der Kurs für die gesamte EU-Politik festgelegt. Außerdem gibt das Klimagesetz Behörden, Unternehmen und Bürgern die nötige Planungssicherheit. Gleichzeitig startet die Kommission eine Konsultation zum geplanten Europäischen Klimapakt, um die Öffentlichkeit an der Konzeption dieses Instruments zu beteiligen.
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat der Klage einer Betreiberin auf Erteilung einer Genehmigung von insgesamt vier Windenergieanlagen in Borchen mit Urteilen vom 27. November 2019 stattgegeben.
Umweltschutzvereinigungen sind befugt, immissionsschutzrechtliche Entscheidungen, mit denen die Frist zur Errichtung oder Inbetriebnahme einer Anlage verlängert wird, vor Gericht anzufechten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 19.12.2019 entschieden.
Wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird, kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.02.2020 entschieden.
Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW sowie die Städte Bielefeld, Bochum, Düren, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen und Paderborn haben in sieben Klageverfahren zur Fortschreibung der jeweiligen Luftreinhaltepläne Vergleiche geschlossen, die konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid vorsehen. Die Beteiligten haben entsprechende Vergleichsvorschläge des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen. Vorausgegangen waren intensive und aufwändige Vorbereitungen der Beteiligten sowie konstruktive Gespräche in den Erörterungsterminen vor dem Senat am 11. und 12. Februar 2020.
Diese Verwaltungsvorschrift setzt den neuen Stand der Technik für Anlagen der Abfallbehandlung um. Sie betrifft zahlreiche Anlagentypen, darunter Anlagen zur chemischen und physikalischen Behandlung von Abfällen, Anlagen zum Trocknen von Klärschlamm, Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten und Schredderanlagen. Solche Anlagen fallen derzeit in den Anwendungsbereich der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Teilweise bestehen für sie aber bislang keine besonderen Regelungen in der Nummer 5.4 der TA Luft, so dass die allgemeinen, für alle Anlagen anwendbaren Anforderungen der Nummer 5.2 zur Anwendung kommen.
Recht & Normung
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Forschende am Paul Scherrer Institut PSI haben eine neue Methode entwickelt, um Feinstaub noch genauer als bislang zu analysieren. Mit ihrer Hilfe widerlegten sie die Lehrmeinung, dass Moleküle im Feinstaub keine chemischen Umwandlungen mehr eingehen, weil sie in Schwebepartikel eingebunden sind. In der Smogkammer am PSI analysierten sie chemische Verbindungen direkt im Feinstaub und beobachteten, wie Moleküle zerfielen und beispielsweise gasförmige Ameisensäure in die Atmosphäre abgaben. Diese Erkenntnisse werden helfen, weltweite Prozesse bei Wolkenbildung und Luftverschmutzung besser zu verstehen und entsprechende Modelle zu verfeinern.
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