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Inhalt der Ausgabe 03/2017

Editorial

Neue Serie „Grundbegriffe des Immissionsschutzrechts“

Inhalt

Inhalt / Impressum

Immissionsschutz / TA Luft

Auswirkungen der neuen TA Luft auf die Genehmigungspraxis

Im April 2017 wurde ein Entwurf zur Novellierung der TA Luft vorgelegt. Die Inhalte der TA Luft soll an die auf europäischer Ebene entwickelten Anforderungen an die Beste Verfügbare Technik angepasst werden. Gleichwohl gibt es weitreichende Veränderungen bei der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen. Anhand der Änderungsgenehmigung einer industriellen Anlage werden diese Änderungen beispielhaft diskutiert. Es zeigt sich, dass sich der Aufwand zum Nachweis der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens erhöhen wird und in den Gebieten mit hoher Vorbelastung eine Beurteilung über die Regelprüfung der TA Luft faktisch nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen werden die Genehmigungsvoraussetzungen nur noch über Sonderfallprüfungen hergestellt werden können.

Lärmschutz / Freizeitlärm

Aktuelle Rechtsentwicklungen beim Freizeitlärm

Die LAI-Freizeitlärmrichtlinie ist im Jahr 2015 novelliert worden. Mit dieser Novellierung wurde der Freizeitlärm aufgewertet. Im Anwendungsbereich der neuen Richtlinie können zahlenmäßig mehr und zudem lautere Festveranstaltungen zugelassen werden als früher. Die Unterscheidung zwischen „seltenen“ und „sehr seltenen Veranstaltungen“ ist fortgefallen. Nach der neuen Richtlinie kommt es für die Zulassung einer Richtwertüberschreitung darauf an, ob eine Festveranstaltung „eine hohe Standortgebundenheit“ oder eine „soziale Adäquanz und Akzeptanz“ aufweist. Eine Richtwertüberschreitung ist bei einer solchen Veranstaltung nicht mehr nur für zehn, sondern für achtzehn Tage im Regelfall vorgesehen. Der Vollzug der Richtlinie erweist sich als schwierig, da die Richtlinie für diese Veranstaltungen keine Richtwerte vorgibt.

Immissionsschutz / Gasexplosion bei einer Bäckerei

Die Gasexplosion bei einer Bäckerei in Lehrberg

Im Zuge der Beseitigung einer Undichtigkeit am Füllventil eines befüllten stationären Gastanks wurde das Füllventil aus dem Tank weggeschleudert, so dass das Gas ungehindert ausströmen konnte. In der Folge kam es zur Explosion des Gases mit fatalen Folgen: Fünf Menschen starben und elf wurden verletzt. Zudem entstand ein Sachschaden in Höhe von 4 Millionen Euro. Es kam zur Anklage des mit der Beseitigung der Undichtigkeit beauftragten Monteurs. Durch Auswertung aller tragenden Urteilsgründe des Amtsgerichts Ansbach diskutiert der vorliegende Aufsatz die Arbeitsvorbereitung und -ausführung durch den Monteur und seine strafrechtliche Verantwortung – also die schuldhafte Pflichtwidrigkeit.

Immissionsschutz / Grundbegriffe des Immissionsschutzrechts

Die Anlage

Das öffentlich-rechtliche Immissionsschutzrecht ist im Wesentlichen anlagenbezogenes Recht. Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gelten insbesondere für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen. Dabei zeigt schon der Blick in die gesetzliche Begriffsbestimmung des § 3 Abs. 5 BImSchG die Vielgestaltigkeit des Anlagenbegriffs. Hinzu kommen praktisch vorkommende Mehrheiten von Anlagen, Anlagenteilen und Nebeneinrichtungen sowie gemeinsame Anlagen, wenn eine Anlage Teil einer anderen, umfassenderen Anlage ist, etwa als Haupteinrichtung bzw. Anlagenkern oder als Nebeneinrichtung. Für verschiedene Arten von Anlagen haben sich weitere Begriffe eingebürgert, die ebenfalls erläutert werden sollen.

Service

Informationen aus der Umweltministerkonferenz

+++ Presseerklärung zur 88. Umweltministerkonferenz +++ Beschluss zu TOP 14 der 88. UMK: EU-Emissionshandel in der 2021 startenden 4. Handelsperiode jetzt nachschärfen +++ Beschluss zu TOP 28 der 88. UMK: Einhaltung der NO2-Immissionsgrenzwerte: Stärkere Impulse zur Förderung emissionsarmer/-freier Antriebe und Umsetzung der UMK-Beschlüsse dringend erforderlich +++ Die Termine der Umweltministerkonferenzen für 2017 und 2018 +++

Aus der LAI

+++ Termine +++

Informationen aus der Europäischen Union

+++ Nach Trump-Entscheidung: EU-Kommission steht entschlossener denn je hinter Pariser Abkommen +++ Mitgliedstaaten für striktere EU-Regeln für die Zulassung von Pkw +++ Erfolg der EU-Umweltdiplomatie: Internationales Abkommen über Quecksilber kann in Kraft treten +++ Connecting Europe: EU fördert alternative Energien im Verkehr +++ Kommission genehmigt Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung in Deutschland +++ Mehr Sicherheit in der Luft: Registrierung von Drohnen soll EU-weit Pflicht werden +++

Veröffentlichungen

+++ Europäisches Meeresumweltrecht im Internationalen Mehrebenensystem +++ Handbuch der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes (Immissionsschutz und Anlagenzulassung) +++ VDI-Richtlinien +++

Aktuelle Umweltvorschriften

+++ Europäische Union / Bund / Thüringen +++

Umweltinformationen

+++ Zu viel Dünger: Trinkwasser könnte teurer werden +++ Daten zur Umwelt 2017: Mehr Engagement für den Klimaschutz nötig +++ „Mobile“ Chemikalien – wenn Filter nichts mehr nützen +++ Stickoxid-Belastung durch Diesel-Pkw noch höher als gedacht +++ Emissionshandel: Nur geringer Rückgang der Emissionen in Deutschland +++

Mitteilungen der Industrie

+++ VDI begrüßt 42. BImSchV +++ Kenntnis über Ausbreitung von Luftschadstoffen entscheidend +++ Emissionen reduzieren bei Kompostieranlagen +++ Müller-BBM Holding AG investiert in den Standort Gelsenkirchen und baut ein neues Verwaltungsgebäude +++

Veranstaltungskalender

+++ Ausgewählte Veranstaltungen +++
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2017.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 3 / 2017
Veröffentlicht: 2017-09-01
 

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