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Das Unit Risk-Konzept findet bei der Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Schadstoffen Verwendung. Insbesondere wird es in der Planung eingesetzt, um das Krebsrisiko durch Luftschadstoffe abzuschätzen, wobei z. B. auf Unit Risk-Schätzwerte für Benzol, Benzo(a)pyren und Ruß zurückgegriffen wird. Nach einer Einführung in die Begrifflichkeit werden in dem Beitrag Unit Risk-Schätzwerte für Benzol, Benzo(a)pyren und Partikel aus Dieselmotor-Emissionen (PDME) zusammenfassend dargestellt und, soweit verfügbar, zur Verdeutlichung der Streubreite der Schätzwerte der jeweils diskutierte Wertebereich aufgeführt. Der Beitrag basiert auf einer Literaturstudie, deren Ziel es war, aktuelle und belastbare Unit Risk-Schätzwerte für Benzol, Benzo( a) pyren und Ruß zu recherchieren sowie zu klären, ob das Unit Risk-Konzept auch auf Partikel (PM10 bzw. PM2,5) ausgeweitet werden kann und ob diese gegebenenfalls Ruß in der gesundheitlichen Bewertung im Rahmen von Planungen ersetzen können. Dabei wurde festgestellt, dass bis in die neueste Literatur Risikoquantifizierungen zu finden sind, die ein erhöhtes Krebsrisiko bei Partikelbelastung, sowohl für PM10 als auch für PM2,5, erkennen lassen, allerdings keine Unit Risk-Schätzwerte für Partikel (PM10 oder PM2,5) genannt werden. Gleichzeitig stellt sich die Situation hinsichtlich Unit Risk- Schätzwerten für Ruß bzw. PDME als unsicher dar. Daher wird abschließend die Frage aufgeworfen, ob die einzelstofforientierte Betrachtung des Krebsrisikos auf Basis von Unit Risk-Schätzwerten angesichts der angesprochenen Problematiken, insbesondere bei PDME, die angemessene Art ist, das Krebsrisiko durch Luftschadstoffe abzuschätzen und ob in der Planung nicht alternative Ansätze zur gesundheitlichen Bewertung in Erwägung zu ziehen sind.
An einem exemplarischen Steinbruch in Sachsen wurden sechs Monate lang automatische PM10-Messungen durchgeführt. Zwei Messstationen wurden auf einer Linie in Luv und Lee der Hauptwindrichtung des Emissionsschwerpunktes des Steinbruches betrieben, eine weitere im Bereich der nächstliegenden Wohnbebauung. Zeitgleich erfasste ein Ultraschallanemometer die meteorologischen Bedingungen im Messzeitraum. Die genannten Messdaten wurden zur Rückrechnung der Emissionen des Steinbruches herangezogen. Die Ausbreitungsmodellierungen zur Ermittlung der mittleren Gesamtemission der Anlage erfolgte mit Hilfe des Lagrangeschen Ausbreitungsmodells LASAT für einen ca. zweimonatigen Auswertezeitraum (= Zeitraum mit Produktion). An Tagen mit Produktion des Steinbruches treten an den Messstellen im Vergleich zum Fall ohne Produktion deutlich höhere PM10-Belastungen auf, die eindeutig auf den Steinbruch als Quelle zurück zu führen sind. Aus den berechneten Differenzen zwischen der PM10- Belastung von Luv und Lee konnten für den Steinbruch mittlere Emissionen abgeleitet werden. Die Auswertung der Einzelmesswerte in einzelnen Windrichtungssektoren gab darüber hinaus teilweise Aufschluss über die Relevanz einzelner Quellen. Aus den Ergebnissen konnte weiterer Untersuchungsbedarf abgeleitet werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden vorgestellt.
Neue und geplante Kohlekraftwerke arbeiten mit einem Nasskühlturm mit Naturzug in den das Reingas nach der REA abgeleitet wird. Das eingesetzte Kühlwasser wird einem Oberflächengewässer entnommen und nach der Nutzung in dieses wieder eingeleitet ("Abflut"). Im Kühlturm herrscht eine mit Wasser übersättigte Atmosphäre, die aus Luft, dem Reingas und Wassertropfen besteht ("Mischschwaden"). Die Inhaltsstoffe des Reingases werden je nach Löslichkeit des Stoffes von den Wassertropfen aufgenommen. Am Beispiel von Quecksilber (Hg) wird bilanziert, welcher Massenstrom über die "Abflut" des Kühlwassers in ein Oberflächengewässer eingetragen werden kann. Ca. 45 % des Hg im Mischschwaden lösen sich in den Wassertropfen und bis zu 1-3 % der Wassertropfen in der Kühlturmkrone können in die Kühltrumtasse sedimentieren und gelangen so ins Kühlwasser. Für den Hg-Massenstrom im Reingas werden vier Szenarien angenommen: - den Bagatellmassenstrom nach TA Luft - einen fiktiven Emissionsgrenzwert (50 % des Grenzwertes nach 13. BImSchV) - Emissionsgrenzwert nach 13. BIm SchV - Emissionsgrenzwert nach 17. BIm SchV ("Mitverbrennungsanlage") Für ein Kohlekraftwerk mit Reingasableitung in einen Nasskühlturm mit einem Kühlwasserkreislauf von 90.000 t/h, einer Abflut von 500 t/h und eine Betriebsdauer von 8000 h/a errechnet sich je nach Szenario und Tropfenrückstrom ein Hg-Massenstrom in der Abflut von 0,09-11, 26 kg Hg/a. Das entspricht in etwa 0,22-0,88 % des Hg-Massentroms aus dem Reingas. Die Richtlinie 2008/ 105/EG regelt den Eintrag ökologisch bedenklicher Stoffe in Oberflächengewässer und fordert ihre Reduzierung, um die Gewässergüte zu verbessern. Hg und seine Verbindungen sind in Anhang I explizit als "prioritär gefährliche Stoffe" eingestuft, was nach Anhang X "im Bereich der Wasserpolitik" zum handeln auffordert [2008/105/EG]. Die Reingasableitung in Nasskühltürme steht somit im Fokus zu den derzeitig geltenden immissionsrechtlichen Anforderungen.
Um die in den §§ 37a ff. normierte Biokraftstoffquote erfüllen zu können, wurde durch Änderung der 10. BImSchV zum 14. 12. 2010 das Bio-Benzin E10 zugelassen. Vor allem ältere Kraftfahrzeuge vertragen den neuen Kraftstoff jedoch nicht, so dass es einer Bestandsschutzsortenregelung bedarf. Da die bisherige Ermächtigung zum Erlass der 10. BImSchV sich nicht auf den Erlass einer Bestandsschutzregelung, wie sie sich nun in § 3 Abs. 2 und 3 der 10. BImSchV findet, erstreckte, wurde § 34 BImSchG durch das 9. BImSchG-Änderungsgesetz vom 26. 11. 2010 um einen neuen Absatz 3 ergänzt. Dies wird zum Anlass genommen, § 34 BImSchG insgesamt einer näheren Betrachtung zu unterziehen.
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DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2011.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-29 |
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