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Informationsanspruch des Personalrats im Hinblick auf Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung

§ 73 Abs. 1 Satz 2, § 77 Abs. 2, § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 PersVG Berlin.

Zu den Voraussetzungen, unter denen der Personalrat einen Anspruch auf Unterrichtung über die schulbezogenen Auswertungen einer Mitarbeiterbefragung zum Thema Arbeit und Gesundheit hat.

(Leitsatz aus den Gründen)

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.3.2020 – 60 PV 9.18 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.09.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 9 / 2020
Veröffentlicht: 2020-08-25
Dokument Informationsanspruch des Personalrats im Hinblick auf Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung