• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Informationspflichten

Der Verein muss den von der Datenverarbeitung betroffenen Personen (z. B. Mitglieder, Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen, Kursteilnehmer) alle Informationen, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermitteln (Art. 12 DSGVO).

Seiten 73 - 76

Dokument Informationspflichten