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Informationsrecht des Personalrates bei Einstellungen

Auf Informationen ist der Personalrat nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis angewiesen, um seine Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrzunehmen. Das Informationsrecht des Personalrats und die Unterrichtungspflicht der Dienststelle hängen zusammen. Ein Vergleich von Informationsrecht des Personalrates und Unterrichtungspflicht der Dienststelle auf Bundes- und Landesebene zeigt, dass mehrere Möglichkeiten bestehen, diese zu regeln. Einige Bundesländer haben in ihren Landespersonalvertretungsgesetzen Regelungen getroffen, die über die Regelungen des Bundes in seinem Bundespersonalvertretungsgesetz hinausgehen. In der Konsequenz stellt sich die Frage, inwieweit Bedarf, auf Bundesebene zu handeln, besteht. Für die Beantwortung dieser Frage werden die Regelungen im Bundespersonalvertretungsgesetz mit denen der Landespersonalvertretungsgesetze verglichen und daraus Konsequenzen erörtert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2019.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-02-21
Dokument Informationsrecht des Personalrates bei Einstellungen