• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung

Inländerdiskriminierungen liegen dann vor, wenn an Sachverhalte ohne einen grenzüberschreitenden Bezug strengere Regelungen angewendet werden als an Sachverhalte mit einem grenzüberschreitenden Bezug. Es gibt sie insbesondere im Unionsrecht. Der EuGH hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen Inländerdiskriminierungen im Sozialrecht, da das Unionsrecht auf Sachverhalte ohne einen grenzüberschreitenden Bezug nicht anwendbar ist. Gleichwohl sind Inländerdiskriminierungen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) nicht unproblematisch, es erscheint daher sinnvoll, die entsprechenden Vorschriften sozialpolitisch zu überprüfen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2023
Veröffentlicht: 2023-05-04
Dokument Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung