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Kartellrechtliche Compliance-Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat

Viele große Unternehmen haben heute eigenständige Kartellrechts-Compliance-Programme eingerichtet. Die Anforderungen, die an Unternehmen gestellt werden, um die Einhaltung des Kartellrechts zu gewährleisten, sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Mit zunehmender Komplexität kartellrechtlicher Vorschriften, erheblicher finanzieller Belastung durch Bußgelder und Kartellschadensersatzklagen sowie negativer Berichterstattung und damit einhergehender Reputationsschäden und Auftragsverluste wird die kartellrechtliche Compliance-Verantwortung der Leitungs- und Aufsichtsorgane von Unternehmen auch weiter an Relevanz gewinnen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich daher mit der gesellschaftsrechtlichen Pflichtenlage von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit Kartellrechts-Compliance.

Seiten 1031 - 1054

Dokument Kartellrechtliche Compliance-Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat