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Kein Reverse Charge bei Reiseleiter-Einkauf mit Drittlandseinsatz

Als in Bottrop ansässiger Israel-Spezialist wissen wir natürlich, dass unsere Reiseveranstaltermarge steuerfrei ist. Umsatzsteuerliche Unklarheiten bestehen allerdings hinsichtlich der von uns eingekauften Tour-Guides bzw. Reiseleiter. Von unseren in Deutschland ansässigen Guides erhalten wir teils Rechnungen mit, teils ohne Steuerausweis, während unsere Reiseleiter aus dem Ausland entweder netto und mit Reverse-Charge-Hinweis oder aber unter Ausweis lokaler Umsatzsteuer fakturieren. Nur dann, wenn unsere Guides als Kleinunternehmer in den jeweiligen Umsatzgrenzen, die scheinbar von Land zu Land unterschiedlich sind, angesehen werden, wird brutto für netto und ohne jeden Hinweis auf ein Reverse Charge abgerechnet. Anlässlich eines Steuervortrags unseres Interessenverbands ist unsere Geschäftsführerin darauf aufmerksam geworden, dass für Israel-Reisen wohl gar keine Umsatzbesteuerung der Reiseleiterleistungen erfolgen müsse. Ist das zutreffend? Und falls ja, wie sollten Rechnungshinweise aussehen, damit allen Beteiligten – insbesondere den für unsere deutschen Reiseleiter zuständigen Finanzämtern – unzweifelhaft klar ist, warum eine ggf. bislang vorgenommene Besteuerung nicht zu erfolgen hat?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.10.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2022
Veröffentlicht: 2022-10-10
Dokument Kein Reverse Charge bei Reiseleiter-Einkauf mit Drittlandseinsatz