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Kinderzuschlag: Kosten der Unterkunft / Kopfteilprinzip

§ 6a BKGG

Die Aufteilung der Kosten der Unterkunft und Heizung bei der Prüfung des Kinderzuschlags erfolgt nur für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung, hinsichtlich der anderen Haushaltsmitglieder jedoch nach Kopfteilen.

Urteil des 14. Senats des BSG vom 9.3.2016 – B 14 KG 1/15 R
Anmerkung von Prof. Dr. Joachim Becker, Berlin

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.06.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-06-06
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Dokument Kinderzuschlag: Kosten der Unterkunft / Kopfteilprinzip