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Kommt es 2023 doch nicht zu Online-Sozialwahlen?
Das Gesetzgebungsverfahren verzögert sich infolge der Corona-Pandemie

Noch offen ist derzeit die Einführung von Online-Sozialwahlen bei den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2023. Der Covid 19-Virus hat das Gesetzgebungsverfahren gebremst. Zwar fand am 20. April 2020 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) statt. Darin sind auch die geplanten Regelungen zur Einführung von Online-Sozialwahlen enthalten. Doch die Anhörung konnte nur in schriftlicher Form über die Bühne gehen. Wie sich dies auf den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und das damit verbundene Modellprojekt auswirkt, bleibt abzuwarten, zumal im Gesetzentwurf ein Bündel von anderen Maßnahmen im Sozialrecht enthalten ist. Experten schätzen die Verabschiedung des Gesetzes zum vorgesehenen Zeitpunkt mit 50/50 ein.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2020
Veröffentlicht: 2020-06-15
Dokument Kommt es 2023 doch nicht zu Online-Sozialwahlen?