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Krankenversicherungs-Beitragspflicht von Arbeitgebern geringfügig Beschäftigter mit gleichzeitiger Beschäftigung in anderen EU-Mitgliedstaaten?

Gemäß § 249b S. 1 SGB V hat der Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter unter bestimmten Umständen einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Der Beitrag untersucht, ob diese Beitragspflicht auch dann besteht, wenn der geringfügig Beschäftigte gleichzeitig einer demgegenüber nicht unwesentlichen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat der EU nachgeht – also nur eine geringfügige Nebentätigkeit in Deutschland verfolgt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2021.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 2 / 2021
Veröffentlicht: 2021-04-12
Dokument Krankenversicherungs-Beitragspflicht von Arbeitgebern geringfügig Beschäftigter mit gleichzeitiger Beschäftigung in anderen EU-Mitgliedstaaten?