Inhalt der Ausgabe 03/2017
Editorial
Inhalt
Strategien, Analysen, Empfehlungen
Vor dem Hintergrund, dass in den größeren Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung oder im Schutzschirm der Chief Restructuring Officer über die Stakeholder als „externer Berater“ zum Einsatz kommt, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des angeschlagenen Unternehmens wieder zu gewährleisten, ist die Branche in Wissenschaft und Praxis aufgefordert, sich des Berufsbilds des CRO stärker als bisher anzunehmen. Mit einer Datenerhebung mittels Fragebogen wurden die Parameter einer früheren Referenzstudie herangezogen und die Ergebnisse miteinander verglichen.
Ein sehr hoher Anteil der M&A-Transaktionen scheitert, dadurch werden nicht selten Krisen erst ausgelöst, die eigentlich verhindert werden sollten. Gegensteuernd helfen kann insbesondere eine sorgfältige Durchführung der Post Merger Integration. Nachfolgend werden die dazu im Rahmen von Studien identifizierten Erfolgsfaktoren skizziert, die geeignet sind, das Auftreten von Krisen nach Transaktionen zu verhindern.
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz ist am 5.4.2017 in Kraft getreten. Das erklärte Ziel, „den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen“, wird das Gesetz indes nicht erreichen. Der Beitrag beleuchtet die vorgenommenen Änderungen, ihre Konsequenzen und künftige Konfliktlinien.
Der BGH hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, ob und wann den Steuerberater eine Haftung trifft, wenn dieser seine Mandanten nicht auf eine drohende Insolvenz hinweist. In 2013 hatte der BGH entschieden, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des mit der allgemeinen steuerlichen Beratung einer GmbH beauftragten Steuerberaters sei, die Gesellschaft bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Überprüfung einer möglichen Insolvenzreife hinzuweisen und ggf. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Daran hält der BGH nunmehr nicht mehr uneingeschränkt fest.
Praxisforum, Fallstudien, Arbeitshilfen
Ein konsequentes Forderungsmanagement ist das notwendige Rückgrat eines jeden Unternehmens. Werden erbrachte Leistungen nicht bezahlt, führt dies schnell zu einer finanziellen Schieflage. Hier Abhilfe zu schaffen, ist eine wichtige Aufgabe der Unternehmensberater, gerade auch angesichts einer Krise des Unternehmens. Auf der anderen Seite ist das Forderungsmanagement im Bereich der insolventen Unternehmen von großer Bedeutung.
Die Bereitstellung zusätzlicher Gelder über bankenübliche Wege ist in der Sanierung nicht einfach: Alternative Finanzierungen, die bonitätsunabhängig, schnell und flexibel einsetzbar sind, werden in diesen Situationen oft zum Rettungsanker für Unternehmen.
Jedes Unternehmen kann in Krisensituationen kommen. So auch der Automobilzulieferer Oehmetic GmbH, als unverhofft eine wichtige Maschine ausfiel. Schnell wurde die Liquidität knapp; es drohte sogar die Zahlungsunfähigkeit, die zum Insolvenzantrag verpflichtet. Als Alternative einer regulären Insolvenzverwaltung nutzte Oehmetic das (mit dem ESUG eröffnete) Verfahren einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung, um sich neu aufzustellen.
Report, Rechtsprechung, Hinweise
+++ Schadenersatz wegen Insolvenzverschleppung +++ GmbH & Co. KG als nahestehende Person einer GmbH +++ Verrechnung von Forderungen im Kontokorrent +++ Umsatzsteuerliche Organschaft +++ Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis +++
+++ Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand +++ DStV zur Haftung von StB bei Insolvenzen +++ IDW S 11 zur Insolvenzreife +++ IDW PS 981 zur Prüfung von Risikomanagementsystemen +++
+++ Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen +++ Neuregelung zur Verzahnung von Konzerninsolvenzen +++ Bürokratieabbau 2.0 +++
Service, Literatur, Veranstaltungen
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften / KSI-Herausgeberbeirat / KSI-Tagungsberichterstattung (100–102) +++ KSI-Büchermarkt (141) +++ Zeitschriftenspiegel (142/143) +++ Veranstaltungen (143/144) +++
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