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Kriterien der Betriebsaufspaltung hier: Personelle Verflechtung – Teil II

Häufig treten Besteuerungssachverhalte auf, die äußerlich zunächst den Anschein einer bloßen Vermögensverwaltung haben, die aber bei einer näheren Prüfung der wirtschaftlichen Zusammenhänge die Merkmale einer Betriebsaufspaltung aufweisen. Nach der steuerlichen Rechtsauffassung wird die Existenz zweier rechtlich völlig getrennter Unternehmen anerkannt. Wegen der personellen und sachlichen Verflechtung zweier selbstständiger Unternehmen wird jedes Unternehmen zum Gewerbebetrieb, auch wenn eine ihrer Art nach vermögensverwaltende Tätigkeit (das Vermieten oder Verpachten von Wirtschaftsgütern) ausgeübt wird. Die langjährige BFH-Rechtsprechung hat zum Inhalt, dass im Falle der Betriebsaufspaltung gewerbliche Einkünfte des Besitzunternehmens vorliegen, weil dieses sich weiterhin über das Betriebsunternehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Die hinter dem Besitz- und Betriebsunternehmen stehenden Personen haben einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen, der über das Betriebsunternehmen auf die Ausübung einer gewerblichen Betätigung gerichtet ist. Die Betriebsaufspaltung ist ein Zustand, der sich auch als Doppelunternehmen bezeichnen lässt und in der Regel die Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Die „Teilung“ eines wirtschaftlich einheitlichen Unternehmens in mehrere rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Einheiten wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt.

Außer der sachlichen muss auch eine enge personelle Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen gegeben sein. Der BFH hat auch in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die bilanz- und einkommensteuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Betriebsaufspaltung betreffen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und Probleme der personellen Verflechtung.

Seiten 48 - 56

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 2 / 2010
Veröffentlicht: 2010-02-01
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