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Kuppelfähigkeit neuer Bahnen mit Bestandsfahrzeugen am Beispiel der Stadtbahnwagen „U4“ und „U5“ der Frankfurter VGF
Machbarkeit, Umsetzung, Chancen und Risiken

2003 begann die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) mit der Planung für die Beschaffung neuer Stadtbahnwagen. Da es sich um die fünfte Fahrzeug-Generation seit Öffnung des ersten U-Bahnabschnitts im Oktober 1968 handelt, trägt dieser Typ – seit 2008 im Einsatz – die Bezeichnung „U5“. Anders als bei den Straßenbahnen des Typs „S“, bei denen 2003 die Auslieferung begonnen hatte, war schnell klar, dass die Hersteller keine Plattformfahrzeuge anbieten konnten. Für die VGF bedeutete das, dass – zusammen mit dem noch nicht feststehenden Fahrzeughersteller – die Neukonzeption eines Hochflurfahrzeugs notwendig war.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2016.03.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 3 / 2016
Veröffentlicht: 2016-02-29
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Dokument Kuppelfähigkeit neuer Bahnen mit Bestandsfahrzeugen am Beispiel der Stadtbahnwagen „U4“ und „U5“ der Frankfurter VGF