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Landesbeauftragter für den Datenschutz: Bisherige Praxis der Videoaufzeichnung bei der Üstra Hannover muss geändert oder beendet werden

Ende August erreichte die Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG eine Verfügung des zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, dass die bisherige Praxis der Videoaufzeichnung in den Bahnen und Bussen des Unternehmens zum 1. Oktober 2014 einzustellen sei. Auswege werden aufgezeigt, die aber vom Verkehrsbetrieb als nicht praktikabel angesehen werden. Der LfD wiederum bleibt naturgemäß bei seiner Auslegung der Rechtslage, eine Überwachung rund um die Uhr sei ohne Straftatennachweis unverhältnismäßig und daher unzulässig. Solch eine Deutung kann allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, die Behörden sind unabhängig und unterliegen keiner Weisung. Erstes Ergebnis der von der Üstra öffentlich gemachten Problematik: Das Unternehmen will gegen die Verfügung klagen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2014.10.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 10 / 2014
Veröffentlicht: 2014-09-29
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