Leverage-Buy-Out Transaktionen
Bei welcher Gesellschaft sind Finanzierungsaufwendungen und Beratungskosten abzugsfähig?
Leverage-Buy-Out (LBO) Transaktionen sind ein wesentliches Element des heutigen Wirtschaftslebens. Unter LBO-Transaktionen wird der An- und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen unter Ausnutzung des Leverage-Effektes verstanden. In einer Zeit, in der viele Familienunternehmen generationsbedingt zum Verkauf anstehen oder wirtschaftliche Umstrukturierungsmaßnahmen den Eigentumswechsel von Unternehmen oder Unternehmensteilen vorgeben, tritt das Geschäftsmodell des Handelns mit Unternehmen mehr und mehr in den Vordergrund. Initiatoren von eigens hierfür geschaffenen Fonds überprüfen die Wirtschaftlichkeit von An- und Verkauf und erwirtschaften aus der Differenz eine lukrative „Maklerprämie“, die sowohl den Initiatoren wie auch den Investoren des Fonds zu Gute kommt. Eine besondere steuerliche Brisanz erhalten die LBO-Transaktionen durch Gesellschaftsstrukturen, mit dem Ziel der steuerwirksamen Aufwandsverlagerung. Dieser Beitrag untersucht, welcher Gesellschaft bei den unterschiedlichen LBO-Modellen die nicht aktivierungspflichtigen Aufwendungen zuzurechnen sind. Dabei sollen drei Modelle angesprochen werden, das Offshore-Modell, das LuxCo-Modell und das § 8b KStG Modell.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-29 |