Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33, 34 DSGVO
Die richtige Vorgehensweise bei Datenpannen
Wie reagiert der Verantwortliche rechtskonform darauf, wenn z. B. Daten durch eine nicht autorisierte Person gelöscht werden oder ein Online-Shop gehackt und Kundendaten gestohlen wurden? Stellt ein solcher Vorfall eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten dar? Wann ist eine Datenschutzverletzung der Aufsichtsbehörde mitzuteilen und wann ist möglicherweise die betroffene Person, deren personenbezogenen Daten gelöscht bzw. gestohlen wurden, zu benachrichtigen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-26 |