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Mitwirkung bei der Anpassung der für Beamte geltenden Ämterzuordnung an die neue Entgeltordnung für Tarifbeschäftigte

§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.

Eine Verwaltungsanordnung im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG muss eine eigenständige Gestaltungswirkung haben.

(Leitsatz aus den Gründen)

BVerwG, Beschl. v. 27.2.2020 – 5 P 1.19 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.08.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 8 / 2020
Veröffentlicht: 2020-07-27
Dokument Mitwirkung bei der Anpassung der für Beamte geltenden Ämterzuordnung an die neue Entgeltordnung für Tarifbeschäftigte