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Inhalt der Ausgabe 12/1999

Altöl / Aufarbeitung

Vergleich verschiedener Mineralisierungs- und Halogenbestimmungsarten für die Untersuchung von Altöl

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Aufarbeitung von Altölen durch die Altölverordnung in ihrer gültigen Fassung vom 27. Oktober 1987 geregelt. Für diese Öle gelten zur Aufarbeitung nach der Altölverordnung folgende Grenzwerte: 4 mg/kg PCB (Polychlorierte Biphenyle) und 2 g/kg Gesamthalogen. Zur Bestimmung des PCB-Gehaltes sieht die Altölverordnung eine gaschromatographische Untersuchung der Öle nach DIN 51 527 Teil 1, Ausgabe Mai 1987, vor. Unter dem Gehalt eines Altöls an Gesamthalogen wird der Massenanteil an anorganischem und organischem Halogen in der wasserfreien Ölphase verstanden. Dieser wird durch Verbrennung des getrockneten Öls in einer Knallgasflamme in einer Verbrennungsapparatur nach Wickbold in Anlehnung an DIN EN 41 und anschließende potentiometrische Analyse des Halogens nach DIN 38 405 Teil 1, Dezember 1985, bestimmt.

Sonderabfall / Elektronikschrott

Untersuchung von Elektro-Kleingeräten im Siedlungsabfall mit RFA, ICP-AES, ICP-MS und AAS

Ausgediente Elektro-Kleingeräte stellen mit durchschnittlich 59 Gew.-% Metallen (38 % Eisen, 21% NE) ein erhebliches Potential für eine stoffliche Verwertung dar. Die getrennte Sammlung und Verwertung von Elektro-Kleingeräten kann eine sinnvolle Maßnahme im Rahmen einer modernen Abfallwirtschaft sein, wenn die Vorgaben sowohl des KrW-/AbfG an die Vorzugswürdigkeit der Verwertung bzw. getrennten Erfassung gegenüber der gemischten Beseitigung als auch der LAGA an Abfälle oder Anlagen zur Verwertung berücksichtigt werden. Die Schadstoffrelevanz und ggf. die Notwendigkeit einer Demontage schadstoffhaltiger Bauteile vor der weiteren stofflichen Verwertung waren bisher weitgehend unbekannt.

Deponie / Sickerwasser

Langzeitanalysen der Hauptelemente von Sickerwässern aus Altdeponien

Das Verständnis der Emissionen aus Siedlungsabfalldeponien als Funktion der Zeit ist aus verschiedenen Gründen von Bedeutung. Es ist eine wichtige Basis für Risikoabschätzungen und die Planung neuer Deponien, sowie auch für die Planung der Nachsorge bestehender Deponien und, nicht zuletzt, für die Beurteilung von verunreinigten Standorten oder potentiellen Altlasten. Altdeponien vor etwa 1975 weisen keine künstlichen Abdichtungen auf. In günstigen Fällen wurden sie an hydrogeologisch geeigneten Standorten angelegt und mit einer Sickerwasserfassung versehen. Oft aber waren die geologischen Verhältnisse ungünstig und die Altdeponien stellen heute eigentliche Altlasten dar.

Industrieabfälle / Druckereien

Abfallwirtschaft in Druckereien

Die Industrieabfall-Koordinierungsstelle Sachsen (IKS) gründete u. a. Ende 1996 den abfallwirtschaftlichen Branchenarbeitskreis Druck und Papierverarbeitung. Engagierte Unternehmer, Wissenschaftlicher, Vertreter von Behörden und Verbänden suchen, unter Federführung der IKS gemeinsam nach Ansätzen zum Nutzbarmachen von weiteren Vermeidungs- und Verwertungspotentialen. Um eine einheitliche Ausgangsbasis zu schaffen, hat dieser Branchenarbeitskreis ein abfallwirtschaftliches Branchenkonzept für die sächsische Druckindustrie erarbeitet. Ausgewählte, verallgemeinerungsfähige Ergebnisse dieses Konzeptes sollen nachfolgend dargestellt werden.

Sonderabfall / Überwachung

Die Überwachung und Lenkung „besonders überwachungsbedürftiger“ Abfälle – Teil 1

Wie der Name schon sagt, hat der Gesetzgeber bestimmt, daß „besonders überwachungsbedürftige“ Abfälle intensiver als andere Abfälle überwacht werden müssen. Die Bundesregierung hat im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und in dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk die Art und Weise einer solchen speziellen Überwachung festgelegt. Einige Länder sind der Meinung, daß diese bundeseinheitliche Regelung nicht ausreicht und verfügten zusätzlich Anschluß- und Benutzungszwang sowie Andienungs- und Überlassungspflicht.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 12 / 1999
Veröffentlicht: 1999-12-01
 

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