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Nationales Verfassungsrecht als Begrenzungselement des Strafzugriffs

Im bisherigen Teil der Ausarbeitung sind die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Aspekte der Verfolgung von Steuerstraftaten in ihrem Zusammenwirken über die verschiedenen Rechtsbereiche hinaus herausgearbeitet worden. Nun soll – quasi als Brücke über diese Bereiche oder als Klammer um sie herum – die Wirkung des Verfassungsrechts im Rahmen der Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit des Delikts in die Betrachtung einbezogen werden. Die Frage, ob verfassungswidrige Steuern hinterzogen werden können oder nicht, ist Gegenstand verschiedenster Ausarbeitungen. Die, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eindeutige Mehrheit in der Literatur geht davon aus, dass verfassungswidrige Steuern nicht hinterzogen werden können und dehnt dies auch auf solche Steuern aus, die durch das BVerfG lediglich als mit der Verfassung unvereinbar erklärt worden sind.

Seiten 325 - 335

Dokument Nationales Verfassungsrecht als Begrenzungselement des Strafzugriffs