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Neue Betreiber- und Betriebsführungsmodelle, effektive Vertragsgestaltung und Risikoübertragung auf den Betreiber („Risiko-Allokation“) von Entsorgungsanlagen

Der Beitrag setzt sich mit der Problematik des Betriebes von Abfallentsorgungsanlagen als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung auseinander. Hierbei wird auf die Vor- und Nachteile der Zusammenarbeit mit einem privaten Betreiber eingegangen, insbesondere werden die wichtigsten Aspekte des Rechtsverhältnisses (Betriebsführungsmodelle, Vertragsausgestaltung mit Formulierungsbeispielen, Problemstellungen) anschaulich und ausführlich dargestellt. Letztlich wird der Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage unter dem Aspekt der den öffentlichen Auftraggeber treffenden Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens betrachtet. Der Beitrag eignet sich nicht nur für die öffentliche Verwaltung, sondern auch für im Bereich der Abfallentsorgung tätige private Unternehmen, um zwingend erforderliche Kenntnisse zu gewinnen und infolgedessen rechtssicher agieren zu können.

The article deals with the problems of the operation of waste management facilities as a function of public administration. This discusses the advantages and disadvantages of working with a private operator, in particular, the most important aspects of the legal relationship arising from the fact represented (management models, contract formulation design with examples, problems) clearly and in detail. Ultimately, the operation of a waste disposal facility under the aspect of the contracting authority taken responsibility for carrying out a tendering process is considered. The post is suitable not only for the government, but also in the waste management operating private businesses to gain essential knowledge required or expand, and consequently can be quite safely compete.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2012.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 11 / 2012
Veröffentlicht: 2012-11-12
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Dokument Neue Betreiber- und Betriebsführungsmodelle, effektive Vertragsgestaltung und Risikoübertragung auf den Betreiber („Risiko-Allokation“) von Entsorgungsanlagen