Neue Rechtsprechung zum Wege- und Betriebswegeunfall (Teil 1 von 2)
Gemäß § 8 Abs. 2 SGB VII ist auch das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort einer versicherten Tätigkeit in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Die Regelung stellt den Versicherungsschutz für Wegeunfälle dem Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle (§ 8 Abs. 1 SGB VII) gleich. Auch Betriebswegeunfälle sind versichert. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kam es im ersten Halbjahr 2022 zu einer Reduzierung der Wegeunfälle um 8 Prozent auf 79.228 Unfälle. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle sank von 97 auf 78 Fälle und die Zahl der Unfallrenten reduzierte sich von 2.050 auf 1.710. Die Zahl der Schulwegeunfälle stieg um 22.553 von 17.129 auf 39.682, also um 131,7 Prozent. Auch 2021 und 2022 hatte die Rechtsprechung wieder in verschiedenen Konstellationen mit Rechtsproblemen in Zusammenhang mit Wege- und Betriebswegeunfällen zu tun, die nachfolgend dargestellt werden. Der Beitrag, der in sis 6-2023 fortgesetzt wird, knüpft an Felz, Aktuelle Rechtsprechung zum Wegeunfall, in: sis 4/22, S. 189 ff. an.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-02 |