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Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Renten standen und stehen im Fokus des politischen Interesses. Zum Ende der letzten Legislaturperiode wurde nach jahrelanger Diskussion das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (RÜ-AbschlG) verabschiedet, das überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist und das die Regeln zur Angleichung des Rentenrechts in den neuen Bundesländern an das in den alten Bundesländern geltende Recht beinhaltet. Zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode sind mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz (RV-LvStabG) bis 2025 „Haltelinien“ für den Beitragssatz und das Sicherungsniveau vor Steuern eingeführt worden. Beide Gesetze verändern insbesondere die Vorgaben über die Anpassung der Renten. Das RV-LvStabG ergänzt zudem die Bestimmungen über die Ermittlung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung. Da beide Gesetze die Zeit bis 2024 bzw. bis Mitte 2026 betreffen, wird die neue Rechtslage komplexer, zumal die Regeln über die Anpassung mit das Schwierigste sind, was das ohnehin nicht leicht verständliche Rentenrecht zu bieten hat. Der folgende Beitrag erläutert, wie mit dem Zusammenspiel von altem und neuem Recht bis 2025 Anpassungs- und Beitragssatz ermittelt werden und nimmt zu den Veränderungen kritisch Stellung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 4 / 2019
Veröffentlicht: 2019-04-08
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