• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Neues zur bilanziellen Zuordnung unberechtigter Stromentnahmen
BGH, Urt. v. 10.05.2022 - EnZR 54/21 (Verbrauchsstelle Goldbuschfeld)

Bei dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.05.2022 (EnZR 54/21 – Verbrauchsstelle Goldbuschfeld) handelt es sich um eine wichtige Entscheidung an der Schnittstelle der energiewirtschaftlich-bilanziellen, zivilrechtlichen sowie wirtschaftlichen Zuordnung von Entnahmen aus dem Stromnetz in einem entflochtenen Strommarkt. In der Sache bestätigt und erweitert der BGH seine Rechtsprechung aus dem Beschluss vom 27.10.2020 – EnVR 104/19.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2023.01.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 1 / 2023
Veröffentlicht: 2023-01-20
Dokument Neues zur bilanziellen Zuordnung unberechtigter Stromentnahmen