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Nochmals: Das Aufteilungsgebot für einheitliche Leistungen

Häufig erwächst Rechtsunsicherheit in Steuerfragen für Unternehmer und Berater aus der Tatsache, dass die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung zur Anwendung bestimmter Paragrafen des Steuerrechts nur unzulänglich begründet. In der Folge kann sich ein Auslegungswettstreit zwischen dem Unternehmer und dem Finanzamt entwickeln, der wiederum häufig in langwierigen Auseinandersetzungen vor den Finanzgerichten und einer Entscheidung erst nach vielen Jahren endet. Und erst vor dem Finanzgericht muss die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung detailliert begründen. Gelegentlich wird diese aber dadurch bekannt, dass (regelmäßig besonders qualifizierte) Angehörige der Finanzverwaltung ihre „persönliche Rechtsauffassung“ im steuerlichen Schrifttum wiedergeben. Eine derartige Darstellung zum Problem des „Aufteilungsgebots“ für einheitliche Leistungen des Umsatzsteuerrechts von RD Sterzinger (Referent im Ministerium des Landes Sachsen‐Anhalt) findet sich in UStB 7/ 2019 S. 214 ff. Wegen der besonderen Bedeutung dieser Rechtsfrage für die Hotelwirtschaft soll diese unter Verzicht auf tiefschürfende Fundstellennachweise nachfolgend kommentiert werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.10.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2019
Veröffentlicht: 2019-10-14
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Dokument Nochmals: Das Aufteilungsgebot für einheitliche Leistungen