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Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1: GewStG § 3 Nr. 6, § 7 AO §§ 51 ff.

Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös aus diesem Verkauf ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG steuerfrei.

(redaktioneller Leitsatz)

BFH-Urteil vom 24. Januar 2019 – V R 63/16

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2019
Veröffentlicht: 2019-07-04
Dokument Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit