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Österreich: Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 und seine Sonderbestimmungen zu Bildaufnahmen

Die „hinkende DSGVO“ mit ihren Öffnungsklauseln und deren nationale „Durchführungsbestimmungen“ werden nationale und europäische (Verfassungs)Gerichte wohl die nächsten Jahre bis Jahrzehnte beschäftigen. Der österreichische Gesetzgeber hat es – entgegen zahlreichen anderen Gesetzgebern in den EU-Mitgliedsstaaten – geschafft, ein nationales „Datenschutz-Anpassungsgesetz“ mit angemessener Vakanz zu verabschieden. Das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz (in der Folge „DSG 2018“) sieht eine – mehr oder weniger – „Minimalumsetzung“ vor, überlässt aber Weiteres der möglichen Materien-Gesetzgebung. Dem österreichischen Gesetzgeber war aber daran gelegen, bisherige datenschutzgesetzliche Sonderbestimmungen zur Videoüberwachung – zumindest materiell – aufrecht zu erhalten:

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.06.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-10-27
Dokument Österreich: Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 und seine Sonderbestimmungen zu Bildaufnahmen