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Organische Spurenstoffe in Müllverbrennungsanlagen

Grenzwerte für gasförmige Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen sind in Deutschland durch die 17. BImSchV verbindlich festgelegt. In diesem Regelwerk wird die Beladung des Abgases mit organischem Kohlenstoff in der Absicht begrenzt, einen vollständigen chemischen Umsatz der brennbaren Rauchgasbestandteile in der Feuerung sicherzustellen. Ergänzend dazu wird für die im Spurenbereich auftretende Beladung des Abgases mit polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen bzw. -furanen (PCDD/F) auf 0,1 ng TE/m3 (i. N. tr) begrenzt.

Weitergehende Anforderungen, etwa in Bezug auf andere organische Stoffklassen, werden nicht definiert. Es bestehen keine Vorschriften, die die Beladungen von Rauchgasen mit anderen, möglicherweise toxischen organischen Verbindungen innerhalb der Rauchgasreinigungsanlagen begrenzen. Die Stoffgruppe der PCDD/F steht somit stellvertretend für weitere umweltrelevante organische Stoffe. An der modernen, nach dem Stand der Technik errichteten Rauchgasreinigungsanlage der Müllverbrennungsanlage Bielefeld wurde ein umfangreiches Untersuchungsprogramm mit dem Ziel durchgeführt, Stoffbilanzen für eine Vielzahl organischer Spurenstoffe aufzustellen. Diese Bilanzen erlauben detaillierte Rückschlüsse auf das Verhalten dieser Stoffe innerhalb der Rauchgasreinigungsanlage.

Seiten 556 - 562

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 9 / 1999
Veröffentlicht: 1999-09-01
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Dokument Organische Spurenstoffe in Müllverbrennungsanlagen