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Per aspera ad astra?
Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a, b EnWG in der gerichtlichen Praxis

Die Kundenanlage gilt als ein Königsweg, um zahlreiche regulatorische und finanzielle Pflichten zu umgehen, die der Betrieb eines Energieversorgungsnetzes mit sich bringt. Als Kundenanlagen kommen nicht nur klassische Hausanlagen in Betracht, sondern auch größer dimensionierte Verteilungsanlagen – beispielsweise in Industrieparks oder größeren Wohnanlagen. Ob alle Voraussetzungen einer Kundenanlage erfüllt sind, ist häufig umstritten, wofür es zwei wesentliche Gründe gibt: Erstens enthält die Legaldefinition in § 3 Nr. 24a und b EnWG eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe; zweitens bedarf die Einstufung als Kundenanlage keiner vorherigen regulierungsbehördlichen Entscheidung, sondern zunächst einer Selbsteinschätzung des Betreibers, die (allenfalls) der regulierungsbehördlichen und gerichtlichen Missbrauchskontrolle unterliegt. In den letzten Monaten haben die Oberlandesgerichte Frankfurt und Düsseldorf insgesamt drei Entscheidungen zu Energieversorgungsanlagen getroffen, die die gesetzlichen Voraussetzungen konkretisieren. Ob sie damit auch als Leitfaden für künftige Zweifelsfälle dienen können, wird sich zeigen müssen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-15
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