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Personalsuche

Arbeitsverhältnisse sind soziale Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hinter dieser juristisch-trockenen Definition steht das Grundprinzip jeglicher sozialer Beziehung: der Tausch. Er verkörpert die wechselseitige Übertragung eines knappen Gutes, welchem von den Tauschpartnern ein subjektiver Wert beigemessen wird. Damit die Tauschpartner überhaupt zueinanderfinden können, bedarf es bestimmter Orte – reale, wie z. B. der Marktplatz, oder virtuelle, wie z. B. das Internet. Dennoch kann das Suchen vergeblich sein. Wir übersehen vieles, weil wir oft nur auf eine Möglichkeit des Suchens fixiert sind. Der Ausspruch „Wer suchet, der findet“ meint hingegen, die Augen weit offen zu halten und damit auch dem Zufall eine Chance zu geben.

Seiten 62 - 87

Dokument Personalsuche