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Inhalt der Ausgabe 04/2014

Editorial

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Inhalt

Inhalt / Impressum

Privacy Topics

Das Ende der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Bis 1990 beim Deutschen Patent- und Markenamt, zuletzt als Leitende Regierungsdirektorin. Von 1990 bis Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 1992 bis 1996 und von 2009 bis 2013 Bundesministerin der Justiz. FDP-Landesvorsitzende in Bayern von 2000 bis 2013 und Mitglied im FDP-Bundespräsidium bis 2013. Neben der rechtlichen Gestaltung der deutschen Einheit engagierte sich Leutheusser-Schnarrenberger sehr für die Grund- und Freiheitsrechte und trat wegen der Entscheidung ihrer Partei für den sog. großen Lauschangriff 1996 vom Amt der Bundesjustizministerin zurück.

Grenzenlose Auftragsdatenverarbeitung

Wieso gibt es die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission für Auftragsverarbeiter mit Sitz in einem „unsicheren“ Drittland, wenn es nach dem BDSG außerhalb von EU/EWR gar keine Auftragsverarbeiter gibt? Warum ist die nach der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und nach der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Regelung zur gemeinsamen verantwortlichen Stelle bei Unternehmen in Deutschland weitgehend unbekannt? Ist es der Begriff oder auch der vermeintlich fehlende Erlaubnistatbestand, der die gemeinsame Datenverarbeitung gestattet? Und was meint die Artikel-29-Gruppe, wenn sie sagt, dass der Begriff „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ in den Mitgliedstaaten unterschiedlich verstanden wird?

Privacy News

Datenschutz in der Standortpolitik

Daten sind in einer digitalisierten Welt nicht nur Gegenstand des Datenschutzes und Grundrechts auf Privatsphäre. Vielmehr sind Daten auch ein Wirtschaftsgut, die Innovation und wirtschaftliches Wachstum ermöglichen. Somit werden Datenschutzgesetze zum Bestandteil der Wettbewerbs- und Standortpolitik. Daher müssen Datenschutzgesetze auch vor dem Hintergrund des Wettbewerbs um innovative Ideen diskutiert werden. Dabei geht es nicht um die Relativierung von Grundrechten, sondern vielmehr um einen neuen umfassenden Ansatz in der Datenschutzpolitik.

Besprechung des EuGH-Urteils vom 13. Mai 2014 in dem Verfahren C-131/12

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung zu einem Recht auf Vergessenwerden durch Suchmaschinenbetreiber Rechtsgeschichte geschrieben. Das Urteil setzt die Linie wichtiger Entscheidungen für den Datenschutz fort, die bereits im Urteil zur Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten in Europa (C-1518/07) und zuletzt zur Unzulässigkeit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung durch die jüngst vom EuGH aufgehobene EU-Richtlinie (C-239/12 und C-594/12) gezogen wurde. Die Spruchpraxis des höchsten europäischen Gerichts dokumentiert, dass der Datenschutz zum Bestandteil der gesamteuropäischen Rechtsidentität geworden ist.

PinG – Schlaglichter

• EuGH, Urt. v. 13.05.2014 – C131/12 – Anspruch auf Löschung von Links gegen Suchmaschinenbetreiber
• BVerfG, Beschl. v. 03.03.2014 – 1 BvR 1128/13 – identifizierende Veröffentlichung eines berufsrechtlichen Urteils im Einzelfall zulässig
• BerlVerfGH, Urt. v. 11.04.2014 – 129/13 – polizeiliche Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter freiem Himmel

• Nancy Graf vs. Zynga Game Network, Inc. (9th Cir. 2014), Opinion filed 08.05.2014 – 11-18044 – Facebook ID und HTTP referer sind keine Inhaltsdaten
• In Matter of a Warrant (S. D. N. Y., 2014), Memorandum and Order vom 25.04.2014 – 13 Mag. 2814 – Microsoft muss extraterritorial gespeicherte Daten an Ermittlungsbehörden herausgeben

• UK Leitfaden der ICO für IT-Sicherheit
• UK Hohe Geldstrafen für systematisches Social Engineering
• US FTC rügt irreführende Werbeaussagen von Snapchat
• US Yahoo missachtet Do-not-track-Einstellung der Nutzer
• D Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelt AGB von Streaming-Diensten

INTERVIEW mit Lars Klingbeil, Bundestagsabgeordneter der SPD-Fraktion: Die Netzpolitik auf dem Weg zum Führerschein

Zum Interview für die PinG treffen wir heute auf Lars Klingbeil, Bundestagsabgeordneter der SPD-Fraktion seit 2005/2009 und netzpolitischer Sprecher der SPD, darüber hinaus war er Sprecher der SPD in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft und ist Obmann der SPD im neuen Ausschuss digitale Agenda.

INTERVIEW mit Wolfgang Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP: Das Grundprinzip des Rechtsstaates ist, dass der Staat nicht alles darf, nur, weil er es – technisch – kann

Interview mit Wolfgang Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein.

Aus Sicht der Stiftung Datenschutz – Sind wir schon vermessen?

Manche Kritiker des Konzepts eines informationellen Selbstschutzes setzen Selbstdatenschutz mit Selbstzensur gleich. Dies greift jedenfalls dort zu kurz, wo es nicht um die Unterlassung der Äußerung von Meinungen geht, sondern um die bewusste Nichtmitteilung von unnötig vielen Angaben zur eigenen Person. In der Tat muss jedoch stets gefragt werden, wo die erwünschte Dosierung der Preisgabe von Privatheitsdetails endet und wo eine unerwünschte Beschneidung der eigenen Meinungsäußerungsfreiheit beginnt.

Privacy Compliance

Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Datenschutzrecht

Das österreichische Datenschutzrecht hält einzelne Spezifika bereit, in denen es sich vom deutschen Datenschutzrecht unterscheidet. Die Unterschiede reichen von schlichten Begriffsverschiedenheiten, über liberalere Umsetzungen von Richtlinienvorgaben, bis zu eigenen österreichischen Begriffskreationen jenseits einer durch unionsrechtliche Vorgaben angestrebten (Mindest-) Harmonisierung. Im Folgenden sollen – nach einer kurzen Einleitung über die wesentlichen österreichischen Datenschutzrechtsquellen und deren Grundsätze – drei dieser für die Datenschutzpraxis bzw. das grenzüberschreitende Datenschutzverständnis als besonders bedeutsam erachtete Unterschiede einer näheren Betrachtung unterzogen werden.

iBeacon – Technischer Hintergrund und datenschutzrechtliche Aspekte

In Apples neue iBeacon-Technologie werden große Hoffnungen gesetzt. Wie bei der Near Field Communication (NFC) handelt es sich um eine Funktechnologie zur verbindungslosen Übermittlung von Daten, die die Entwicklung des „Internet der Dinge“ vorantreiben soll. Auf Seiten der Verbraucher – und in Zukunft wohl auch der Datenschutzbehörden – bestehen jedoch Datenschutzbedenken. Dieser Artikel soll der Frage dienen, inwieweit Befürchtungen um die Privatsphäre berechtigt sind.

Facebook-Connect – Verknüpfung mit (un)überschaubaren Folgen

Über Facebook schauen, was die Freunde gerade machen, dabei über Spotify den aktuellen Lieblingssong hören und nebenbei über Runtastic prüfen, ob zweimal die Woche Laufen seit Anfang des Jahres etwas gebracht hat. Und jedes Mal das gleiche: Benutzername und Passwort eingeben. Der vorbildliche Internetnutzer verwendet dabei jeweils verschiedene Benutzernamen und Passwörter. Ärgerlich ist es, wenn zwischen Registrierung und erstmaliger Nutzung bzw. wiederholter Nutzung einige Zeit vergangen ist und die Zugangsdaten nicht mehr recht in Erinnerung sind.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 4 / 2014
Veröffentlicht: 2014-06-27
 

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