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Inhalt der Ausgabe 05/2021

Editorial

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Inhalt / Impressum

Privacy News

Warum wir ein „digitales Grundgesetz“ für Europa brauchen

Mit dem Digital Services Act (DSA) wird auf europäischer Ebene gerade die lange überfällige Reform der eCommerce-Richtline über den elektronischen Geschäftsverkehr diskutiert. Der DSA ist die Chance, den fragmentierten Rechtsrahmen in Europa zu harmonisieren und den Schutz unserer Grundrechte online ins Zentrum zu stellen. Dafür braucht es vor allem: Mehr Rechte für NutzerInnen und Schutz vor gefährlichen Geschäftspraktiken der großen Plattformen.

Ausgewählte Rechtsprechung und Verfahren

♦ BGH, Urt. v. 15.06.2021 – Az. VI ZR 576/19 – Reichweite des Auskunftsanspruchs in Bezug auf interne Unterlagen und geführte Kommunikation
♦ EU Angemessenheitsbeschluss für das UK
♦ Beschl. der Europäischen Kommission vom 04.06.2021 – Neue Standardvertragsklauseln für Drittlandübermittlungen
♦ OLG Bremen, Beschl. v. 16.07.2021 – Az. 1 W 18/21 – Kein Schadensersatz ohne Schaden

Das TTDSG als innovative Lösung für die Einwilligung?

In einer Zeit, wo neue Gesetze gerne mit eingängigen Bezeichnungen wie „Gute- Kita-Gesetz“ bedacht werden, darf natürlich auch der spröde Datenschutz nicht zurückstehen. So hatte der Bundesgesetzgeber erkannt, dass der „Entwurf zu einem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ keinen sehr griffigen Titel trägt und ihn freundlicherweise verkürzt zu „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz“. Während sich über das dort offiziell fehlende Fugen-S noch trefflich stolpern lässt, erleichtert die weitere Abkürzung zu „ TTDSG“ die Befassung mit der Materie doch spürbar. Abgesehen davon: Wie innovativ ist es nun, das neue Gesetz?

Die Sache mit dem Datenschutz

Beginnen wir diesmal gleich mit einem peinlichen Geständnis: Ja, auch ich hatte sie schon im Einsatz, die Luca-App. Mehrmals. Dabei hatte der Chaos Computer Club noch im April wegen verschiedener Datensicherheitsprobleme eine „Bundesnotbremse“ für die Anwendung gefordert. Und auch Malte Engeler warnte in seiner Rechtsbelehrung eindringlich davor. Man könnte sich jetzt wunderbar hinter der Macht des Faktischen verstecken.

Privacy Topics

Facebook-Ads und Wählerprofile vor der Bundestagswahl 2021 – wie viel Microtargeting gestattet die DSGVO?

Für den Wahlkampf mit Microtargeting gelten in Deutschland für den Online- sowie den Haustürwahlkampf die Vorschriften der DSGVO. Welche Konsequenzen hat das für die Parteien? Welche Nutzung datengestützter Verfahren für die Stimmengewinnung ist erlaubt und was ist verboten? Der Beitrag soll einen Überblick über das Thema geben und diese Form des Wahlkampfes, die im Superwahljahr 2021 weiter an Bedeutung gewinnen könnte, aus datenschutzrechtlicher Perspektive beleuchten.

Effektivierung der Rechtsdurchsetzung im Datenschutz durch kollektiven Rechtsschutz

Die neue europäische Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828 verpflichtet erstmals alle Mitgliedstaaten zur Einführung von Verbandsklagen u.a. bei Datenschutzverstößen. Der Beitrag untersucht das Verhältnis der Richtlinie zu dem durch die DSGVO gewährten Grundgerüst bei der Initiierung von Datenschutzkollektivklagen und wirft einen Blick auf die Ausgestaltung der Öffnungsklauseln in Art. 80 Abs. 1 und 2 DSGVO im nationalen Recht.

Die übersehene DSGVO: Zur Verdrängung des Fernmeldegeheimnisses (§ 88 TKG) bei betrieblichen E-Mail-Systemen

Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG erlegt Dienstanbietern strenge Verhaltenspflichten auf. Fraglich ist, ob Arbeitgeber bzgl. der betrieblichen E-Mail-Systeme als Dienstanbieter zu qualifizieren sind. In diesem Fall dürften Arbeitgeber nur noch in wenigen Ausnahmefällen auf E-Mails zugreifen. Bei Verstößen sähen sich die handelnden Personen der Strafandrohung des § 206 Abs. 1 StGB wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses konfrontiert. Die diese Ansicht vertretende Literatur und Rechtsprechung stützen sich in ihren Argumentationen lediglich auf nationales Recht. Sie lassen dabei unberücksichtigt, dass § 88 TKG aufgrund des europarechtlichen Anwendungsvorrangs der Datenschutz-Grundverordnung verdrängt wird, wenn Arbeitgeber betriebliche E-Mail-Systeme zur Verfügung stellen.

Ungerechtigkeiten der Privatheit in Zeiten der Pandemie

Die Privatheit ist ein viel diskutiertes Thema. Ihre kulturelle, historische und kontextgebundene Vielschichtigkeit eröffnet einen großen Raum für Interpretation. Dabei stellt die COVID-19 Pandemie neue Herausforderungen und eine Gefahr für den Schutz der individuellen Privatheit dar: Sei es durch die Ausgangsbeschränkungen, die einen Rückzug in die eigenen vier Wände vorsehen, die digitale Kommunikation, die weitere Lebensbereiche in die digitale Sphäre verschiebt oder Handlungs- und Entscheidungsräume, die pandemiebedingt eingeschränkt werden. Der vorliegende Text gibt einen Überblick über Bereiche des alltäglichen Lebens und betrachtet in diesem Kontext die drei Dimensionen der Privatheit nach Beate Rössler (2011) unter den Bedingungen der Pandemie sowie daraus resultierende Ungerechtigkeiten.

Privacy Compliance

Besonderheiten im Datenschutz bei digitalem 360-Grad-Feedback

Als 360-Grad-Feedback wird eine Methode zur Leistungsbeurteilung bezeichnet, die in jüngerer Zeit aufgrund neuer digitaler Anwendungsmöglichkeiten und entsprechender Erweiterungen in etablierten Personalmanagementsystemen immer mehr Beachtung erfährt. Die Feedbackmethode selbst ist dabei keineswegs neu. Bereits um 1930 sind im Militär sogenannte Rundgespräche zur Leistungsbeurteilung eingesetzt worden. Das moderne 360-Grad-Feedback wurde jedoch erst in den Achtzigerjahren zur Beurteilung von (potenziellen) Führungskräften eingesetzt.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 5 / 2021
Veröffentlicht: 2021-08-30
 

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