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Politische Steuerung der Eisenbahninfrastruktur in Deutschland

Mit der Bahnreform von 1994 wurde die Eisenbahninfrastruktur von Bundesbahn und Reichsbahn in die neu gegründete DB AG überführt. Mit der dritten Stufe der Bahnreform war angedacht, die Transportgesellschaften materiell zu privatisieren. Für die Infrastruktur war ein Verbleib in staatlichem Eigentum vorgesehen, entsprechend wurde im Grundgesetz eine Privatisierungssperre ergänzt. Da bei der Infrastruktur keine Gewinnmaximierung angedacht war, wurde auch darauf verzichtet, eine ernsthafte Regulierung der Infrastrukturentgelte vorzunehmen. In den neunziger Jahren wurde die Bahn geführt von zwei Vorstandsvorsitzenden, die einerseits die Modernisierung der Strukturen der DB AG betrieben, andererseits die Funktion des Unternehmens als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge im Auge hatten. Unter H. Mehdorn änderte sich die strategische Ausrichtung des Konzerns grundsätzlich: Die in der Bahnreform vorgesehene Privatisierung einzelner Transportgesellschaften wurde verworfen, angestrebt wurde stattdessen der Erhalt des „Integrierten Konzern“. Dieser sollte zugleich als Nukleus eines international tätigen „Transport- und Logistikunternehmens“ dienen. Zur Umsetzung dieser Strategie erwarb die DB AG seit 2001 in schneller Folge zahlreiche Logistikunternehmen. Zur Finanzierung der Expansion wurden zum einen Randaktivitäten verkauft (z. B. Eisenbahnreklame, Scandlines, Telekom und Datennetz), zum anderen wurden aus der Verwertung nicht betriebsnotwendiger Immobilien erhebliche Gewinne erzielt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2013.06.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 6 / 2013
Veröffentlicht: 2013-06-04
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Dokument Politische Steuerung der Eisenbahninfrastruktur in Deutschland