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Praxisleitfaden zur Frauenquote in Aufsichtsräten
Broschüre bietet Anwendungshilfen für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in der Praxis

Am 1.5.2015 ist das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft getreten. Eine auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfügbare Broschüre informiert praxisnah über das Gesetz und gibt konkrete Hinweise zur Ermittlung der Zielgrößen für mehr Frauen in Führungspositionen. Ferner werden flankierende Maßnahmen und gute Praktiken in den wesentlichen betrieblichen Handlungsfeldern wie z. B. Gewinnung von Nachwuchskräften, Talentmanagement oder leistungsgerechte Vergütung anschaulich dargestellt. Die von EAF Berlin und der KPMG AG WPG herausgegebene Broschüre ist so konzipiert, dass sie auch für die Unternehmen von Interesse ist, die nicht unter die Vorgaben des Gesetzes fallen, sich aber Ziele für mehr Frauen in Führungsetagen setzen und von erprobten Maßnahmen und guten Beispielen anderer Unternehmen profitieren wollen. Nachfolgend wird eine Übersicht besonders wichtiger Inhalte abgedruckt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2015.05.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 5 / 2015
Veröffentlicht: 2015-10-05
Dokument Praxisleitfaden zur Frauenquote in Aufsichtsräten