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Praxisprobleme bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – Teil III

Die Einführung der innergemeinschaftlichen Lieferungen zum 1.1.1993 mit dem Wegfall der Grenzkontrollen war für den Handelsverkehr so bedeutsam wie der Fall der Mauer für den deutschen Markt. Diese Goldgräberstimmung hat auch negative Folgen. Die dadurch ermöglichten nachteiligen Auswirkungen der steuerlichen Delikte im Bereich der Umsatzsteuer sind allgemein anerkannt. Außer problematischen Ideen zum Systemwechsel und der Schaffung von speziellen Prüfungsfinanzämtern, wobei die nötige Schulung vorrangig wäre, sind große Lösungen nicht in Sicht. Auch Gesamtdarstellungen und BMF-Schreiben zu den typischen, krisenanfälligen Fallgestaltungen fehlen und werden durch die gebetsmühlenartige Wiederholung der Standardfälle der redlichen Geschäftsvorfälle ersetzt. Das wirkt so, als gebe es die kriminellen Fallgestaltungen nur als Gesamtschaden durch missing trader und in einzelnen Gerichtsentscheidungen.

Der jährliche Schaden von bis zu 20 Mrd. Euro, der deckungsgleich ist mit den Kosten der Gesundheitsreform, wird sich ggf. durch die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % noch erhöhen und diese Spielwiese damit noch intensiver von Kriminellen genutzt. Der Schaden entspricht – um es plastisch zu machen – dem geschätzten Mehrerlös durch die Steigerung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 %. Nach anderen Angaben entgehen der Europäischen Union wegen ihres Anteils am Aufkommen jährlich rund 60 Mrd. Euro pro Jahr. Sonst bleibt nur der erhebliche Zeitaufwand für Prüfungen und der oft frustrierende Streit über den guten Glauben bzw. die Insolvenz des mit hohen Mehrsteuern belasteten Lieferanten, wenn er die nötige Sorgfalt nicht nachweisen kann.

Seiten 104 - 109

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2007
Veröffentlicht: 2007-04-10
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