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Prüfungsausschuss und Audit Committee
Wesentliche Unterschiede zwischen der deutschen und US-amerikanischen Aufsichtspraxis

Prüfungsausschüsse als Spezialausschüsse deutscher Aufsichtsräte dürfen nicht mit Audit Committees US-amerikanischer Prägung gleichgesetzt werden. Grundlegende Unterschiede systembedingter Art haben auch unterschiedlich ausgestaltete Rechte und Pflichten der jeweiligen Gremien zur Folge. Im deutschen Rechtsraum sind insbesondere die Umwandlung von Soll-Empfehlungen in zwingendes Recht sowie Vorgaben zur Verhinderung von Interessenkonflikten bei ehemaligen Vorstandsmitgliedern wünschenswert.

Seiten 148 - 152

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2006.04.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 4 / 2006
Veröffentlicht: 2006-12-15
Dokument Prüfungsausschuss und Audit Committee