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Recht der Touristik

Nasser Hotelboden allgemeines Lebensrisiko – Für eine Salmonellenvergiftung müssen detaillierte Beweise vorgebracht werden – Pflicht zur Benennung der eingesetzten Fluggesellschaft – Kein Schadenersatz bei Höherer Gewalt – Genaue Preisangabe im Katalog – Bei Beleidigung: Kündigung

Seiten 17 - 20

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.04.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2006
Veröffentlicht: 2006-04-01
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Dokument Recht der Touristik