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Rechtliche Grundlagen

Die körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten der Menschen. Im Artikel 2 des Grundgesetzes wird das Recht auf Leben, die Freiheit der Person und die körperliche Unversehrtheit garantiert. Diese Menschenrechte sind die Grundlage des europäischen und deutschen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Seiten 25 - 29

Dokument Rechtliche Grundlagen