Rechtsschutz bei Direktvergaben
Mit der Ende 2009 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (folgend: VO 1370/2007) wurde ein neuer Rechtsrahmen für die Vergabe von öffentlichen Verkehrsleistungen geschaffen. Die gegenwärtige rechtliche Situation ist nicht nur geprägt durch zahlreiche neue Fragen, die die Verordnung aufgeworfen hat. Auch der deutsche Gesetzgeber hat seinen Teil dazu beigetragen, für Rechtsunsicherheit zu sorgen, indem er das nationale Recht bislang nicht an die Vorgaben der VO 1370/2007 anpasste. Übertriebene Eile war anfangs zwar nicht geboten. Nach der Verabschiedung Ende 2007 hatte der Gesetzgeber ausreichend Zeit, innerhalb des Umsetzungszeitraums von zwei Jahren in Ruhe ein überzeugendes Normenwerk zu erarbeiten. Diese Zeit wurde nicht mit Erfolg genutzt. Über Entwürfe auf Fachebene kam der Gesetzgebungsprozess nicht hinaus.
Seiten 345 - 348
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2010.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-02 |