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Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankungen in der Rentenversicherung

Entwöhnungsbehandlungen kommen immer dann in Frage, wenn ein zwanghafter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsum mit Verlust der Selbstkontrolle und Unfähigkeit zur Abstinenz vorliegt. Sie sind ebenso möglich, wenn Betroffene zunehmend höhere Dosen Alkohol oder andere Suchtmittel zu sich nehmen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Auch wenn Alkohol oder andere Sucht mittel trotz schädlicher Folgen für den Körper, die Psyche oder das beruflich-soziale Umfeld konsumiert werden, kann eine Entwöhnungsbehandlung durchgeführt werden. Betroffene müssen dabei fähig sein zur aktiven Mitarbeit. Rehabilitation stellt hier bei Abhängigkeitserkrankungen den koordinierenden Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung, zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität und zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen dar.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 3 / 2020
Veröffentlicht: 2020-03-16
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