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Reichweite des IFRS-Einflusses bei der Auslegung des Handelsbilanzrechts

In der Literatur werden bezüglich der Möglichkeit bzw. Pflicht einer Auslegung des HGB gemäß den IFRS insbesondere durch Hennrichs, Hennrichs/Pöschke sowie Theile differenzierte Positionen eingenommen. Während Hennrichs sowie Hennrichs/Pöschke die Anknüpfungspunkte einer Auslegung nach den IFRS vornehmlich isoliert aus den rein nationalen Wertungen des Handelsrechts heraus betrachten, nimmt Theile eine nach seinem Verständnis zwingende europarechtliche Einbettung in die Betrachtung mit auf. Daraus ergibt sich für Hennrichs/Pöschke lediglich eine grundsätzliche Berücksichtigung der IFRS als unverbindliche Erkenntnisquelle des Rechtsvergleichs, deren argumentatives Gewicht vom Grad der Anpassung des Handelsrechts an die IFRS abhängt. Theile hingegen geht in Abhängigkeit von der Ausformung des nationalen Handelsrechts von einer u. U. sogar zwingenden Berücksichtigung der IFRS – ggf. sogar als Rechtsquelle – als Konsequenz einer richtlinienkonformen Auslegung aus. Wenngleich auch nach der hier vertretenen Sichtweise eine europarechtliche Einbettung vorzunehmen ist, bestehen dennoch im Detail ggf. erhebliche Unterschiede zu der von Theile vertretenen Auffassung. Abbildung 8 verdeutlicht die von Theile vorgenommene stufenweise Auslegungskonzeption.

Seiten 133 - 159

Dokument Reichweite des IFRS-Einflusses bei der Auslegung des Handelsbilanzrechts