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Reithalle

Geschäftsführerhaftung durch grob fahrlässigen Verstoß gegen die UVV „Bauarbeiten“ – trotz Sicherheitsanweisung „Unser oberstes Gebot: keine Arbeitsunfälle!“: Das Landgericht (LG) Aachen hatte über Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft nach einem Sturz von der Reithalle zu entscheiden:

Sachverhalt
Im Juli 2010 installierte ein Auftragnehmer eine Solaranlage auf dem Dach einer Reithalle, die eine Firsthöhe von ca. 10 m und eine Neigung von ca. 15° hat. Das Dach war mit Trapezblechen gedeckt, die von nicht trittfesten Lichtleistenplatten unterbrochen waren.

Seiten 198 - 201

Dokument Reithalle