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Religiöse Überzeugungen und Auslandskrankenbehandlung

Der EuGH befasst sich in seiner Entscheidung vom 29.10.2020, Rs. C-243/19 (A . /. Veselības ministrija) erstmals mit der Frage, inwieweit religiöse Ansichten bei der Kostenerstattung für eine Krankenbehandlung im EU-Ausland zu berücksichtigen sind. Rechtliche Grundlage sind dabei zwei unterschiedliche Rechtsregime, die unabhängig voneinander die Kostenerstattung für Auslandskrankenbehandlungen regeln.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.06.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2021
Veröffentlicht: 2021-06-07
Dokument Religiöse Überzeugungen und Auslandskrankenbehandlung