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Rentenversicherung: Erwerbsminderung / Analphabetismus

§ 43 SGB VI

Zeitlich uneingeschränkt leistungsfähigen Versicherten ist eine Verweisungstätigkeit unverändert nur dann zu benennen, wenn sich wenigstens zwei „ungewöhnliche“ Leistungseinschränkungen „summieren“.

Urteil des 5. Senats des BSG vom 9. 5. 2012 – B 5 R 68/11 R –

Anmerkung von Dr. Christian Ebsen, Düsseldorf

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.08.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 8 / 2013
Veröffentlicht: 2013-08-05
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Dokument Rentenversicherung: Erwerbsminderung / Analphabetismus