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Rentenversicherung: Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten / Gemeinsamer Auslandsaufenthalt unverheirateter Eltern

§ 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 56 Abs. 3 Satz 1, § 57 SGB VI; Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 5 GG

Es ist nicht verfassungswidrig, dass das Gesetz die Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Ausland bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten oder Lebenspartnern beschränkt.

Urteil des 5. Senats des BSG vom 21.10.2021 – B 5 R 28/21 R – ECLI:DE:BSG:2021:211021UB5R2821R0 –
Anmerkung von Dr. Barbara Klopstock, München

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.11.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 11 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-08
Dokument Rentenversicherung: Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten / Gemeinsamer Auslandsaufenthalt unverheirateter Eltern