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Richtiges Verhalten bei stehendem Schulbus

An einem in der Haltebucht stehenden Schuldbus fuhr ein anderer Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorbei. Damit wurde ein Verstoß gegen § 20 Abs. 4 StVO, der Schrittgeschwindigkeit vorschreibt, eingeräumt. Eine über 20 km/h liegende Geschwindigkeit war ursächlich für das Unfallgeschehen, da der Fahrzeugführer des kleineren Fahrzeugs bei Einhalten der Schrittgeschwindigkeit den Unfall hätte vermeiden können.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 5 / 2014
Veröffentlicht: 2014-05-05
Dokument Richtiges Verhalten bei stehendem Schulbus