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Inhalt der Ausgabe 01/2017

Editorial

Die Risiken der digitalen Vernetzung

Inhalt / Impressum

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Management

Einfluss des Aufsichtsrats auf das Compliance-Management

Neben den originären Compliance-Officers befassen sich in der Unternehmenspraxis auch noch andere Akteure wie Interne Revisoren, Controller, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Risikomanager mit Fragen des Compliance-Managements. In der Literatur wird jedoch insbesondere die Rolle von individuellen Aufsichtsräten sowie dem Aufsichtsrat als Ganzes hervorgehoben.

Haftungsfall(e) Material-Compliance

Gesetzliche Reglementierungen und Substanzverbote auf Bundes-, EU- und internationaler Ebene sowie erweiterte Vorgaben der Kunden hinsichtlich der Verwendung von Materialien sorgen für ein erheblich ansteigendes Haftungsrisiko der Unternehmen wie auch der Unternehmensleitung in Person. Durch Prozessintegration können die Anforderungen der Material-Compliance rechtssicher bewältigt und Haftungspotenziale minimiert werden.

Detection

Social Engineer und Social Engineering

Auf dem Gebiet der Prävention und Aufdeckung wirtschaftskrimineller Straftaten leben Unternehmen schon sehr lange mit dem Problem analoger Formen wie beispielsweise dem Vermögensmissbrauch, der Korruption oder der Fälschung von Finanzdaten. Die Technologisierung der Geschäftstätigkeiten impliziert zudem zusätzliche digitale Angriffsformen, deren Relevanz durch die Vernetzung der organisatorischen Abläufe stetig zunimmt.

Legal

ISO 37001-Compliance

Schon beim Erscheinen des ersten Compliance-Standards der International Organization for Standardization (ISO), dem Standard 19600 „Compliance Management Systems – Guidelines“ war bekannt, dass ein weiterer Standard zur Korruptionsprävention in Vorbereitung war. Dieser ISO-Standard 37001 „Anti-bribery Management Systems – Requirements with Guidance for Use“ ist am 15. Oktober 2016 – gut zwei Jahre nach dem ISO-Erstwerk – erschienen.

Law Report

Aktuelle Urteile: Rechtsprechungsübersicht

In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht, zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht vorgestellt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden ggf. ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt sowie um kurze Kommentierungen ergänzt.

Profession

Compliance bewegt …

Nach seiner Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel und anschließendem Studium der Betriebswirtschaftslehre war Aram Kaven-Moser als Unternehmensberater für Arthur Andersen und Ernst & Young tätig. Als Manager hat er die Compliance-Systeme der Deutschen Telekom AG und der Daimler AG weiterentwickelt. Seit fünf Jahren ist der 43-Jährige selbständig als Berater und geschäftsführender Gesellschafter der C2S2 GmbH, mit der er im letzten Jahr eine Produktneuheit an den Markt gebracht hat. Das C2S2 Rule Book ist ein Cloud-Service für Unternehmens-Richtlinien.

Wo Rauch ist, ist auch Feuer (?)

Gerüchte, schon das Wort hat für jeden einen eigenen, persönlichen, Klang. Der eine nimmt diese bereitwillig auf, setzt vielleicht selber welche in die Welt und beobachtet interessiert die weitere Entwicklung. Andere verstehen das Gerücht negativ, sehen die destruktive Wirkung, versuchen sich von der Gerüchteküche fernzuhalten und freuen sich doch darüber, wenn sie Informationen eher erhalten, als über die offiziellen Kanäle.

Service

School GRC

+++ 10. MBA-Jahrgang in Wirtschaftskriminalität und Compliance verabschiedet +++ Drei neue Stipendien für Kriminalisten +++Absolventen stellen sich vor: Mark Sellmann, MBA-Klasse 2014 +++ Veranstaltungen: Was steht an! Zertifikat Healthcare Compliance +++

ZRFC in Kürze

+++ Bundesministerium für Finanzen: Entwurf für neues Gesetz zur Bekämpfung von Steuerumgehung +++ Studie: Defizite beim Compliance-Bewusstsein +++

Literatur

+++ Markus Berndt / Hans Theile: Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung +++ Dr. Konstantin von Busekist: International Compliance +++ Peter Albrecht / Raimond Maurer: Investment- und Risikomanagement +++
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2017.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 1 / 2017
Veröffentlicht: 2017-01-26
 

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